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Aktuell

Der Weg  zum Lernfahrausweis

Nothelferkurs

Verkehrskunde

privates Fahren / privat üben

Was ist eine Prüfungslektion?
Aktuell

- Führerausweis auf Probe / grünes "L"

In einer Information des Bundesamtes für Strassen heisst es:

"Alle Personen, die ab dem 1. Dezember 2005 erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- ausweis der Kategorie A (Motorräder) oder der Kategorie B (Personenwagen) stellen, erhalten den Führerausweis nach bestandener Prüfung für drei Jahre auf Probe. Erst nach dem Besuch einer Weiterbildung wird der Ausweis danach unbefristet abgegeben. Bei einem Entzug des Führerausweises wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. Die zweite Widerhandlung, die einen Entzug nach sich zeiht, führt zu einer Annullierung der Fahrberechtigung."
Viele Antworten zu diesem Thema finden Sie unter folgendem Link:
http://www.strassenverkehrsamt.lu.ch/index/nav_lnk_strv_fuehrer/strv_fa_auf probe.htm.
Fragen zum Vorgehen 1. Der Weg zum Lernfahrausweis
1.Melden Sie sich bei uns an und bestellen Sie das Gesuchsformular für den Lernfahraus-
   weis oder downloaden Sie das Dokument direkt bei der Website des Strassenverkehrs-
  amtes. (Wenn Sie Ihren Nothelferausweis jetzt noch nicht gemacht haben, dann wird es
   jetzt Zeit. Infos dazu finden Sie hier.)

2.Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es

3.Machen Sie den Sehtest bei einem anerkannten Augenoptiker oder beim Augenarzt und 
   lassen Sie sich das Ergebnis auf Ihrem Formular bestätigen. Einen Gutschein für einen 
   Gratis Sehtest erhalten Sie bei uns. Näheres dazu finden Sie auf der Seite Infos & Preise
   unter "Gratis"
   (Gesuche können frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters eingereicht 
   werden. Früher eingegange Gesuche werden zurückgewiesen.)
4.Die Einwohnerkontrolle an Ihrem Wohnort muss dann Ihren Wohnsitz und Ihre Identität
   auf dem Formular bestätigen. Also mit dem Formular, Passfoto und ID oder Pass dort 
   vorbeigehen... 

   ... oder... 

   ...gleich direkt mit denselben Unterlagen aufs Strassenverkehrsamt gehen und dort müs-
   sen Sie zusätzlich Ihren Schriftenempfangschein vorlegen. 

   Wichtig: Sie müssen auf jeden Fall persönlich vorbeigehen, einfach per Post schicken
   reicht nicht!

   Der Nothelferausweis sollte, wenn möglich, mitgebracht werden. Falls dieser noch nicht
   gemacht ist kann er zu Not auch zusammen mit der Anmeldung für die Theorieprüfung      
   eingeschickt werden.
6.Es dauert in der Regel eine bis zwei Wochen bis die Antwort bei Ihnen eintrifft. Diese 
   Zeit überbrücken Sie am besten, indem Sie einen Nothelferkurs besuchen und sich schon 
   Mal für die Theorieprüfung vorbereiten. Sie erhalten das Anmeldeformular für die Theorie-
   Prüfung per Post. Bei den Vorbereitungen dazu helfen wir Ihnen gerne, falls Sie dies wün-
   schen sollten. Sie können sich aber auch ohne unsere Unterstützung dafür vorbereiten. 
   Nach Abschicken des Formulars dauert es ca. 3 Wochen bis Sie diese Prüfung ablegen 
   können.
7.Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis per Post zugestellt. Er ist 24
   Monate gültig und kann nicht verlängert werden. Rufen Sie uns an, sobald Sie ihn erhalten 
   haben. Wir können dann, falls Sie möchten, sofort mit den Fahrstunden beginnen.
2. Nothelferkurs
- Falls Sie schon im Besitze eines Nothelferausweises sind, der noch nicht älter als 6 Jahre 
  ist oder Sie schon einen Führerausweis (ausgenommen Kategorie F und G) besitzen oder 
  Sie im Arzt- oder Pflegeberuf tätig sind, entfällt für Sie die Pflicht einen solchen Kurs zu be-
  suchen.

- Falls obiges nicht auf Sie zutrifft, melden Sie sich bei einem Kursanbieter für einen Kurs an. 
  Je nach Anbieter können Sie Kurse am Abend unter der Woche oder auch tagsüber an 
  Wochenenden besuchen.
  Anbieter:  Migros Klubschule, Luzern Tel. 041/418 66 88 
                 SRK, Luzern Tel. 0842/49 49 49 
                 Samariterverein Pilatus, Luzern Tel. 041/360 04 04
- Den Nothelferausweis brauchen Sie spätestens, wenn Sie sich für die Theorieprüfung an-
  melden wollen. Damit Sie aber den Termin für die Theorieprüfung direkt im Internet buchen 
  können, ist es unbedingt notwendig, dass sie den Nothelferausweis zusammen mit dem 
  Lernfahrausweis-Gesuch einreichen.


 3. Verkehrskunde

- Der Besuch des Verkehrskunde-Unterrichts (8 Stunden) ist obligatorisch.

- Den Verkehrskundekurs können Sie erst besuchen, wenn Sie im besitze des Lernfahraus-
  weises sind: also nach bestandener Theorieprüfung.
- Am besten ist es nach Erhalt des Lerfahrausweises mit dem praktischen Fahren zu be-
  ginnen. Den Verkehrskundekurs besuchen Sie mit Vorteil, wenn Sie schon einige Fahr-
  stunden besucht haben. So kann das dort Erlernte einen besseren Einfluss auf Ihr Fahr-
  en nehmen, als wenn Sie noch überhaupt nicht gefahren sind.
4. privates Fahren / privat üben

- Sie dürfen private Lernfahrten durchführen, wenn Sie von einer Person begleitet werden, 
  die mindestens 23 Jahre alt ist und seit drei Jahren im Besitz des entsprechenden Führ-
  erausweises ist. Achtung: Nehmen Sie es mit diesen Vorschriften sehr genau - die Be-
  hörden tun es auch und die Strafen sind hart!

- Das blaue „L“, das Sie übrigens auch über uns beziehen können, muss gut sichtbar am 
  Heck des Wagens angebracht werden.

- Im Lernfahrzeug muss die Handbremse für die Begleitperson auch leicht erreichbar sein.

- Verkehrsreiche Strassen dürfen erst bei genügender Ausbildung befahren werden, Auto-
  bahn und Autostrassen erst bei Prüfungsreife.
- Lernfahren dürfen prinzipiell nicht im Ausland durchgeführt werden.Über allfällige Aus-
  nahmen geben die betreffenden Konsulate Auskunft.
- Durch sorgfältiges und regelmässiges privates Fahren, kann während der ganzen Aus-
  bildung, vor allem aber gegen Schluss, einiges an Zeit und Geld gespart werden.


5. Was ist eine Prüfungslektion?

Eine simulierte Fahrprüfung, die kurz vor der eigentlichen Prüfung stattfindet und mit 
der man überprüfen kann, ob man schon reif für die praktische Fahrprüfung ist. Dies ist 
ein Angebot das natürlich freiwillig ist und nicht mehr kostet als die normalen Fahrlektionen 
auch. In der Regel wird dieser Test von einem anderen Fahrlehrer abgenommen, den man
nicht kennt, was einem einen realistischen Eindruck von den wirklichen Prüfungsverhält-
nissen gibt. Danach ist es um einiges einfacher, die eigenen Fähigkeiten einzuschätzen. Es
ist kein Zufall, dass Schüler, die eine solche Lektion erlebt haben, bei der Prüfung merklich
erfolgreicher abschneiden als die Uebrigen.


Weitere Fragen? Schreiben Sie uns!

         info@fsta.ch

                   

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